Die folgenden e-card Services stehen ab dem jeweils angegebenen Datum produktiv zur Verfügung und sind ab diesem Zeitpunkt durch e-card Plus-Wahlpartner verpflichtend zu nutzen (abweichende Verpflichtungstermine sind beim jeweiligen Service vermerkt):
- REZ – e-Rezept: bereits verfügbar. Verpflichtend ab Eintragung der Nutzungsvereinbarung in ZPV und Übernahme ins e-card System.
 - ABS – Arzneimittelbewilligungsservice: bereits verfügbar. Verpflichtend ab Eintragung der Nutzungsvereinbarung in ZPV und Übernahme ins e-card System.
 - eKOS – elektronisches Kommunikationsservice: verfügbar ab 01.12.2025, verpflichtende Nutzung ab 01.07.2027.
 - eAUM – elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung: 01.12.2025
 - eWP – e-Wahlpartner: 01.01.2026
 - eVO – e-Verordnung: Datum folgt